Segelanweisungen Regattagemeinschaft Rursee 2021
1. Regeln
Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegt sind.
1.2 Weiter revierspezifische Regelungen
- Die Warntonne am Kermeter – Ufer gilt als Hindernis und ist seewärts zu passieren.
- Die Durchfahrt zwischen der sog. Liebesinsel zwischen den Tonnen 6 und 8 beim SCP und die Durchfahrt beim Eichert zwischen den Tonnen 7 und 9 ist nicht gestattet.
- Die Fahrzeuge der Rursee – Schifffahrt, der DLRG und des WVER haben stets Vorfahrt.
2. Mitteilungen für Teilnehmer
Mitteilungen an die Teilnehmer werden an der Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt.
Diese befindet sich am Regattabüro des veranstaltenden Vereins.
3. Änderung der Segelanweisungen und des Zeitplanes
- Änderungen der Segelanweisungen spätestens drei Stunden vor dem 1. ursprünglich vorgesehenen Start des Tages, ab dem sie gelten, ausgehängt.
- Änderungen des Zeitplans werden bis spätestens 19.00 Uhr des Vortages ausgehängt.
4. Klassenflaggen
Es werden Klassenflaggen der Klassenvereinigungen bzw. entsprechend der Klassenzeichen gezeigt.
5. Bahnen
- Das Wettfahrtkomitee zeigt spätestens mit dem Ankündigungssignal den zu segelnden Kurs.
- Die zu rundenden Tonnen werden durch Ziffern – oder Buchstabentafeln,
- die Rundungsrichtung Backbord durch rote, Steuerbord durch grüne Tafel,
- die Anzahl der Runden durch entsprechende Anzahl von Bällen oder Kegeln angezeigt.
6. Bahnmarken
- Die Bahnmarken sind gelbe Tonnen mit Ziffern 1–9 und gelber Flagge.
- Es können Reserve- bzw. Zusatztonnen mit Großbuchstaben und gelber Flagge oder aufblasbare Tonnen ohne Flagge verwendet werden.
7. Start
- Die Startlinie wird gebildet durch das Peildreieck auf dem Startschiff und einer Boje mit roter Flagge.
- Boote, deren Ankündigungssignal noch nicht gegeben wurde, müssen sich vom Startgebiet fernhalten.
- Boote, die nicht 4 Minuten nach ihrem Startsignal gestartet sind, werden als DNC oder DNS gewertet.
(Ergänzung WR 28.1 und Änderung WR A4)
8. Ziel
Die Ziellinie wird gebildet durch das Peildreieck auf dem Zielschiff und einer Boje mit blauer Flagge.
9. Bahnabkürzung
- Wird durch Setzen der Flagge S und Flagge Blau und 2 Schallsignalen eine Bahnabkürzung angezeigt, befindet sich die Ziellinie.
- Zwischen einer zu rundenden Bahnmarke und dem Zielschiff oder einem Boot des Wettfahrtkomitees mit Flagge S
- oder in Ergänzung von WR 32.2 an anderer Stelle der Regattabahn. Dabei wird auf der letzten richtig zu rundenden Tonne oder einem Boot des Wettfahrtkomitees in der Nähe Flagge K gezeigt und wiederholt Schallsignale gegeben. Von hier aus ist nach richtiger Rundung der Tonne direkt in das Ziel zu segeln.
10. Strafsystem
Es gilt Anhang P.
11. Zeitlimits
- Hat kein Boot innerhalb von 90 Minuten die Bahn abgesegelt, so wird die Wettfahrt abgebrochen.
- Boote, die nicht innerhalb von 30 Minuten nach ordnungsgemäßem Zieldurchgang des ersten Bootes der gleichen Klasse oder Startgruppe die Bahn abgesegelt und durchs Ziel gegangen sind, werden als DNF gewertet
(Änderung WR 35 und A4).
12. Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung
- Jedes Boot, das protestieren will, muss dies am Zielschiff dem Wettfahrtkomitee mitteilen. Dies ändert WR 61.
- Protestformulare sind im Wettfahrtbüro erhältlich. Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung oder Wiederaufnahme müssen dort innerhalb der angegebenen Frist eingereicht werden.
- Die Protestzeit beträgt 60 Minuten nach Zieldurchgang des letzten Bootes der Klasse in der letzten Tageswettfahrt bzw. nach
- deren Abbruch.
- Bekanntmachungen von Protesten durch das Wettfahrtkomitee oder das Protestkomitee werden zur Information nach WR 61.1(b) ausgehängt.
- Beginn, Reihenfolge und Ort der Proteste werden nach Ablauf der Protestfrist an der Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt.
- Protestparteien und Zeugen haben sich rechtzeitig vor dem Protestraum bereit zu halten.
- Eine Liste der Boote, die nach Anhang P (WR 67) wegen Verstoßes gegen Regel 42 bestraft wurden, wird vor Ende der Protestfrist ausgehängt.
- Vermessungsproteste oder Einwendungen, deren Feststellung bereits früher zumutbar gewesen wäre, werden am letzten Wettfahrttag nicht mehr angenommen.
- In Abänderung von WR 66 müssen am letzten Wettfahrttag Anträge auf Wiederaufnahme bei Protesten des Vortages innerhalb der Protestfrist und sonst innerhalb von 30 Minuten nach Verkündigung der Entscheidung eingereicht werden.
13. Sicherheitsbestimmungen
- Jeder Steuermann ist für die richtige seemännische Führung seines Bootes in jeder Hinsicht selbst verantwortlich.
Der Veranstalter haftet nur in dem im Meldeformular dargelegten Umfang (Ergänzung WR 4). - Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt muss unverzüglich das Wettfahrtkomitee bzw. das Wettfahrtbüro darüber informieren. (Tel. Nr.: s. Aushang Regattabüro).
14. Ersatz von Besatzung oder Ausrüstung
Das Ersetzen von Teilnehmern ist in Übereinstimmung mit den Ordnungsvorschriften des DSV nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch das Wettfahrtkomitee erlaubt.
15. Ausrüstung und Vermessungskontrollen
Boot und Ausrüstung können jederzeit auf Einhaltung der Klassenvorschriften überprüft werden.