Bundesnotbremse
erstellt am: 24.04.2021 von: SCJ Vorstand
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Seglerinnen und Segler,
das vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist in Kraft getreten. Die dort geregelten bundesweiten Beschränkungen („Bundesnotbremse“) gelten ab Samstag, 24. April 2021, in Kreisen und kreisfreien Städten, die an drei Tagen in Folge den 7-Tages-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überstiegen haben.
In der ab dem 24. April 2021 gültigen Fassung wurde vom Vorstand des Segelclub Jülich e.V. für den Clubbetrieb in eine entsprechende Regelung zur Hygiene und zum Infektionsschutz des SCJ umgesetzt (s. Interna). Dieses Dokument ist auch am Clubhaus entsprechend ausgehängt. Wir bitten um strikte Beachtung.