Coronaschutzverordnung – Fassung 29. März 2021
erstellt am: 02.04.2021 von: SCJ Vorstand
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Seglerinnen und Segler,
die aktuelle Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
Vom 5. März 2021
In der ab dem 29. März 2021 gültigen Fassung
wurde vom Vorstand des Segelclub Jülich e.V. für den Clubbetrieb in eine entsprechende Regelung zur Hygiene und zum Infektionsschutz des SCJ umgesetzt (s. Interna). Dieses Dokument ist auch am Clubhaus entsprechend ausgehängt. Wir bitten um strikte Beachtung.
Weiterhin teilen wir schon jetzt mit, dass die geplante Jahreshauptversammlung am 10. April 2021, entsprechend der CoronaSchVO, nicht stattfinden kann.
Wir werden rechtzeitig, spätestens am 8. April 2021, nach unserer Vorstandssitzung am Vorabend weitere Informationen per Email und Internetauftritt geben.
Bleibt mir jetzt nur übrig Ihnen trotz aller Widrigkeiten ein schönes Osterfest zu wünschen und bleiben Sie gesund.
Ihr Hans-Jürgen Dännart
Vorsitzender